Mit Urteil der Bundesrepublik Österreich (Venrvaltungsgerichtshof vom 07.12.2011 — Zl.2011/06/0159-5) ist die Aufnahme von mehr als 10 Campinggästen nunmehr erlaubt.
Die Stadt Ferlach klagte gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt den vorhandenen Platz ab 20.09.2010 zu schließen.
Man verstoße gegen das Kärntener Campingplatzgesetz von 1970 (K-C PG). Das Gericht in Wien kam am 07.12.2011 zu der Entscheidung, dass angesichts der beschränkten Verveildauer und der hier fehlenden für einen Campingplatz aber typischen Ausstattung es sich nicht um einen Campingplatz handelt.
Nun wird sicherlich nach dieser positiven Entscheidung eine Flut von kommunalen und oder privaten Wohnmobilstellplätzen entstehen. Seit Jahren klagen deutsche Reisemobilgäste über fehlende Stellplätze in Österreich. Die dann zu erwartende Kaufkraft (siehe Studie „Reisemobiltourismus Deutschland 2011") bringt den Kommunen und Gewerbetreibenden 6-stellige Kaufkraftzuwächse.
Um den richtigen Platz an der richtigen Stelle zu errichten und somit Fehlinvestitionen zu vermeiden gibt Stellplatzconsulting Dammertz und Bader die notwendige Unternehmensberatungen‚ einschließlich lnvestitionsberechnungen und Renditeplanungen. Das o.g. Urteil kann bei Stellplatzconsulting unter buero@dammerlz-partner.de angefordert werden.