Auch außerhalb von Campingplätzen und Reisemobilstellplätzen darf man in Deutschland im Mobil übernachten. Eine einmalige Zwischenübernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtig ist am Straßenrand und auf Parkplätzen zulässig, sofern dies nicht ausdrücklich untersagt ist. Dabei geht man von einer Dauer von maximal 10 Stunden aus. Ein „campingähnliches Leben“ mit herausgestellten Stühlen und Tischen ist nicht erlaubt. Dies gilt als verkehrsfremd. Auch mehrere Nächte am gleichen Ort sind im öffentlichen Straßenraum unzulässig.
(Quelle: PRO-Mobil 07/2009)